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Geschwindigkeitsübertretungen

Laut §1 der deutschen Straßenverkehrsordnung hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein Anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Die Übertretung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit wird als ein Verstoß gegen diese Vorschrift angesehen und, entsprechend der Höhe der übertretenen Geschwindigkeit, mit einem Bußgeld geahndet.

   

Hierbei unterscheidet sich die Höhe des Bußgeldes zwischen verschiedenen Kraftfahrzeugen und der Tatsache, ob die Geschwindigkeit innerhalb oder außerhalb eines Ortes, hierzu zählen auch Baustellen, übertreten wurde. Die genauen Bußgelder finden sich in dem jeweils entsprechenden Bußgeldkatalog oder können mit Hilfe eines Bußgeldrechners ermittelt werden.

Innerhalb geschlossener Ortschaften werden beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen von 10 km/h mit einem PKW ohne Anhänger oder einem Motorrad mit einem Bußgeld von 15,- Euro belegt. Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt das
Bußgeld bei gleicher Geschwindigkeitsübertretung 10,- Euro. Die Höhe des Bußgeldes steigt hierbei mit der übertretenen Geschwindigkeit an.

Ab einer Geschwindigkeitsübertretung über 20 km/h drohen dem Bestraften zusätzlich Punkte im Register des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg, die ab einer Anzahl von 18 Stück zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Ab Geschwindigkeitsübertretungen über 40 km/h (außerhalb geschlossener Ortschaften) droht außerdem ein Fahrverbot. Die höchsten Strafen entstehen bei
Geschwindigkeitsübertretungen über 70 km/h. Hier muss der Fahrer innerhalb geschlossener Ortschaften mit 425.- Euro Bußgeld, 4 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot rechnen. Außerhalb von Ortschaften fallen 50,- Euro weniger an.

Genau wie die Bußgelder mit einem
Bußgeldrechner ermittelt werden können, gibt es auch für die Berechnung der Punkte einen entsprechenden Punkterechner.