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Geschwindigkeitsübertretungen
Laut §1 der deutschen Straßenverkehrsordnung hat sich
jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein Anderer gefährdet,
geschädigt, behindert oder belästigt wird. Die Übertretung der
vorgeschriebenen Geschwindigkeit wird als ein Verstoß gegen diese
Vorschrift angesehen und, entsprechend der Höhe der übertretenen
Geschwindigkeit, mit einem Bußgeld geahndet.
Hierbei unterscheidet sich die Höhe des Bußgeldes zwischen
verschiedenen Kraftfahrzeugen und der Tatsache, ob die Geschwindigkeit
innerhalb oder außerhalb eines Ortes, hierzu zählen auch Baustellen,
übertreten wurde. Die genauen Bußgelder finden sich in dem jeweils
entsprechenden
Bußgeldkatalog
oder können mit Hilfe eines Bußgeldrechners ermittelt werden.
Innerhalb geschlossener Ortschaften werden beispielsweise
Geschwindigkeitsübertretungen von 10 km/h mit einem PKW ohne Anhänger
oder einem Motorrad mit einem Bußgeld von 15,- Euro belegt. Außerhalb
geschlossener Ortschaften beträgt das
Bußgeld
bei gleicher Geschwindigkeitsübertretung 10,- Euro. Die Höhe des
Bußgeldes steigt hierbei mit der übertretenen Geschwindigkeit an.
Ab einer Geschwindigkeitsübertretung über 20 km/h drohen dem
Bestraften zusätzlich Punkte im Register des Kraftfahrt-Bundesamts in
Flensburg, die ab einer Anzahl von 18 Stück zum Entzug der
Fahrerlaubnis führen. Ab Geschwindigkeitsübertretungen über 40 km/h
(außerhalb geschlossener Ortschaften) droht außerdem ein Fahrverbot.
Die höchsten Strafen entstehen bei
Geschwindigkeitsübertretungen
über 70 km/h. Hier muss der Fahrer innerhalb geschlossener Ortschaften
mit 425.- Euro Bußgeld, 4 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot rechnen.
Außerhalb von Ortschaften fallen 50,- Euro weniger an.
Genau wie die Bußgelder mit einem
Bußgeldrechner
ermittelt werden können, gibt es auch für die Berechnung der Punkte
einen entsprechenden Punkterechner.
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